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Mitgliedschaft
1.Mitglied des Vereins
kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft muss
schriftlich beantragt werden; der Vorstand entscheidet über
den Aufnahmeantrag.
2. Ein Mitglied kann jederzeit durch Kündigung des
Bankeinzugsauftrages oder durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein
austreten. Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden,
wenn es schuldhaft in grober Weise die
Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss
beschließt der Vorstand.
Wenn auch Sie Mitglied in
unserem Verein werden möchten, senden Sie uns bitte
folgendes Formular auf dem Postweg zurück, da wir ihre
Originalunterschrift benötigen.

Formulardownload
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